Anna Mair (geb. Proyer)

Photo von Anna Mair
Anna Mair
Bild: Landesarchiv NÖ

Personalia

Geboren:

14. Jänner 1898, Amstetten

Gestorben:

10. Mai 1985, Amstetten

Beruf:

Hebamme

Verfolgung:

Haft 26.04.1939 - 18.10.1939,
Tätigkeitsverbot November 1939 bis Mai 1940

Mitgliedschaften

Österreichische Volkspartei, ÖVP Kameradschaft der politisch Verfolgten und Bekenner für Österreich

Lebenslauf

Anna Proyer kommt am 14. Jänner 1898 in Amstetten als eheliche Tochter des Fragners [Anm: Einzelhändler] Johann Proyer und seiner Gattin Christine, geborene Glack, zur Welt. Nach der Schulbildung absolviert sie eine Ausbildung zur Hebamme. Am 9. Mai 1923 heiratet sie den am 27. Jänner 1880 in St. Gotthard geborenen Josef Mair. Das Ehepaar lebt ab 1929 in Steinakirchen am Forst, bleibt aber kinderlos. Anna Mair arbeitet dort als geprüfte Hebamme. Dem Nationalsozialismus steht sie ablehnend gegenüber.

Am 12. März 1938 erlebt Anna Mair wie mit dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht das freie und unabhängige Österreich untergeht.

Im Rahmen einer Verdunkelungsübung in Steinakirchen am Forst laden Anna und Josef Mair am 24. April 1939 Kaplan Anton Burger und den befreundeten Studenten Franz Eder zu sich nach Hause ein. Dort sprechen sie abschätzig und geringschätzig über das nationalsozialistische Regime. So meinen sie unter anderem, dass die Jugend gottlos und die NSDAP in St. Pölten ohnmächtig sei. Darüber hinaus würden England, Frankreich und Russland Hitler-Deutschland Grenzen setzen und in zehn Jahren eine Revolution ausbrechen. Dabei werden sie von zwei HJ-Mitgliedern und zwei SA-Mitgliedern abgehört und bei der Gestapo denunziert. Am 25. April 1939 wird Anna Mair wegen ‘Vorberietung eines hochverräterischen Unternehmens’ von der Gestpo verhaftet. Auch ihr Ehemann Josef Mair, Kaplan Anton Burger und Franz Eder geraten in Haft.

Anna Mair wird zunächst im Polizeigefangenenhaus St. Pölten festgehalten. Am 19. Mai 1939 überstellt man sie in das Gefangenenhaus des Landesgerichtes St. Pölten. Aus mangel an Beweisen wird sie am 18. Oktober 1939 aus der Haft entlassen und das Verfahren eingestellt. Mit ihrer Entlassung aus der Haft endet die Verfolgung Anna Mairs nicht. Von November 1939 bis Mai 1940 darf sie ihren Beruf als Hebamme nicht ausüben.

Wie schwer dieser Eingriff in ihre berufliche Existenz wiegt, zeigen die von ihr später im Opferfürsorgeverfahren vorgelegten Zahlen. Vor ihrer Verhaftung betreut sie in Steinakirchen jährlich mehrere Dutzend Geburten. Für die Jahre 1937 und 1938 gibt sie insgesamt 108 betreute Geburten an. Im Jahr 1939 kann sie bis zu ihrer Verhaftung nur noch 13 Geburten begleiten. Während ihrer Haft und des anschließenden Berufsverbotes fällt ihr Einkommen vollständig aus. Auch nach dem Ende des unmittelbaren Berufsverbotesi m Mai 1940 verhindern die nationalsozialistischen Behörden, dass sie ihre frühere Tätigkeit in Steinakirchen wieder in vollem Umfang aufnehmen kann.

Am 12. März 1941 verpflichtet der Landrat von Scheibbs Anna Mair auf Grundlage einer Notdienstverordnung zum Hebammendienst im Landkreis Amstetten. Zunächst muss sie die Hebamme Cäcilia Schachenhofer im Gebiet Ulmerfeld-Hausmenning vertreten. Am 26. Mai 1941 ordnet der Amtsarzt an, dass sich Anna Mair bis zum 1. Juli 1941 in Viehdorf zum Dienst melden muss. Ihr neuer Tätigkeitsbereich umfasst Viehdorf, Preinsbach und zeitweise Teile von Amstetten. Dadurch wird sie von ihrem bisherigen Berufssprengel und ihrem Wohnort getrennt. In Viehdorf muss Anna Mair auf eigene Kosten ein möbliertes Zimmer nehmen. Hinzu kommen weitere Ausgaben für ihre Unterbringung. Eine von ihr beantragte Entschädigung für die auswärtige Unterkunft und die zusätzlichen Dienstwege erhält sie nicht.

Gleichzeitig versuchen die Behörden, Anna Mairs Tätigkeit in Steinakirchen endgültig zu unterbinden. Am 18. Oktober 1941 ordnet die Gesundheitsbehörde an, dass sie das Hebammenschild an ihrem bisherigen Wohnhaus bis zum 1. November 1941 entfernen muss. Am 1. November 1941 kündigt die Eigentümerin unter dem Druck der Behörden die Wohnung des Ehepaares Mair. Am 17. November 1941 beschlagnahmt die NSDAP-Kreisleitung Scheibbs die aus einem Zimmer, einer Küche und einem Vorraum bestehende Wohnung im Haus Steinakirchen am Forst Nr. 67 [heute: Kreuzergasse 1]. Sie soll zur Unterbringung anderer Personen verwendet werden. Anna und Josef Mair verlieren damit ihre bisherige Wohnung.

Auch während ihrer Dienstverpflichtung wird Anna Mair politisch ausgegrenzt. Noch im Jahr 1944 weist eine nationalsozialistische Hilfsstelle eine Frau an, für ihre Entbindung nicht Anna Mair, sondern eine andere, von außerhalb kommende Hebamme heranzuziehen.

Zwischen dem 1. Mai 1941 und Mai 1945 kann Anna Mair in ihrem zugewiesenen Tätigkeitsgebiet lediglich 25 Geburten betreuen. Gegenüber ihrer früheren Tätigkeit in Steinakirchen bedeutet dies einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust.

Im April bzw. Mai 1945 erlebt Anna Mair die Befreiung Österreichs und die Wiedererrichtung der Republik. Sie kehrt nach Steinakirchen zurück und nimmt dort ihre Tätigkeit als Hebamme wieder auf. Sie tritt der neugegründeten Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten und Bekenner für Österreich bei.

Josef Mair stirbt am 1. Juni 1952 in Steinakirchen am Forst. Anna Mair lebt danach als Witwe. In ihrer Pension, in den 1960er-Jahren zieht sie nach Amstetten. Anna Mair verstirbt mit 87 Jahren in Amstetten.

Orte

Wohnort:

Kreuzergasse 1 (Steinakirchen)

Quellen

Landesarchiv NÖ

Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW)

Gemeinde Steinakirchen am Forst

Matricula Online

Anna Mair

Hebamme
* 14. Jänner 1898
Amstetten
† 10. Mai 1985
Amstetten
Tätigkeitsverbot, Haft