Dr. Reinhold Möbius

Reinhold Möbius

Personalia

Geboren:

29. Oktober 1898, Unterloibl

Gestorben:

29. November 1980, Vöcklabruck

Beruf:

Rechtsanwalt

Verfolgung:

Haft 13.03.1938 - 13.04.1938,
Berufsverbot 1938,
Haft Mai 1938 - 20.07.1940,
Gauverbot 1940,
Haft 22.09.1943 - 12.07.1944

Mitgliedschaften

Antifaschistische Freiheitsbewegung Österreich, K.Ö.St.V. Nibelungia Villach, A.V. Austria Graz

Lebenslauf

Reinhold Möbius besucht das Bischöfliche Gymnasium Marianum in Klagenfurt und meldet sich in der 5. Klasse im Mai 1915 freiwillig zum Wehrdienst und rückt zu den Kärntner freiwilligen Schützen ein, wo er zum Infanteristen ausgebildet wird. Zwischenzeitig kehrt er zur Schule zurück und wird im Mai 1916 endgültig zum Infanterieregiment 53 nach Agram einberufen. Als Zugskommandant wird er an der Galizischen Front schwer verwundet und mit Tuberkulose infiziert.

Nach dem Krieg ist er im Kärntner Abwehrkampf aktiv, wird von den Jugoslawischen Besatzungsbehörden verfolgt und einmal auch niedergeschlagen. Ab 1920 studiert er in Graz Rechtswissenschaften und wird zum Dr. iuris promoviert. Er ist nach dem Studium als Anwalt in Villach tätig. Er betätigt sich auch politisch und ist ab 1932 NR-Abgeordneter für die CSP, ab 1936 Bezirksführer der Vaterländischen Front und 1937 Bürgermeister von Villach.

Nach dem Anschluss wird er am 13.3.1938 in Schutzhaft genommen, bleibt einen Monat in Haft und wird dann, da er nach der Enthaftung Berufsverbot erhält, Versicherungsvertreter. Im Mai 1938 wird er neuerlich verhaftet, da er in der „Systemzeit“ Schutzkorpsleute zur Gewaltanwendung gegen Nationalsozialisten verleitet haben soll. Er erhält zehn Monate Kerker, wird bis zum 20.7.1940 in Schutzhaft gehalten und erhält danach Gauverweis für Kärnten. Er muss seinen Beruf aufgeben und versorgt seine Familie als Versicherungsvertreter in Salzburg. Im November 1941 kommt er über Eduard Pumpernig mit der „Antifaschistischen Freiheitsbewegung Österreichs“ in Kontakt. Er wird am 22.9.1943 von der Stapostelle Klagenfurt auf Grund dieser Tätigkeiten wegen Vorbereitung zum Hochverrat neuerlich verhaftet und vom OLG Wien am 12.4.1944 wegen Vergehens nach § 139 Abs. 1 RStGB zu drei Monaten Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.

„Die Angeklagten Dr. Reinhold Möbius, Franz Aichner … haben in den Jahren 1941 bis 1943 in Kärnten von dem Bestehen einer umstürzlerischen Tätigkeit glaubhafte Kenntnis erhalten und es dennoch unterlassen, der Behörde hiervon Anzeige zu erstatten.“

Bei der Strafzumessung sind seine Kriegsauszeichnungen und „vor allem seine ausgezeichnete Bewährung und sein langjähriger opfervoller Kampf um die Freiheit seiner kärntnerischen Heimat“ strafmildernd gewertet worden. Ob er nach dem Urteil enthaftet oder weiter in Schutzhaft behalten worden ist, ist nicht bekannt.

Nach dem Krieg lässt er sich als Rechtsanwalt in Salzburg nieder.

Orte

Wohnort:

Neutorstraße 40 (Salzburg)

Quellen

  • Fritz, Herbert/Krause, Peter (2013): Farbe tragen, Farbe bekennen 1938–45. Katholisch Korporierte in Widerstand und Verfolgung. (ÖVfStG, 2013), S. 432/433.

Reinhold Möbius

Rechtsanwalt
* 29. Okt. 1898
Unterloibl
† 29. Nov. 1980
Vöcklabruck
Tätigkeitsverbot, Gauverbot, Haft