Univ.-Prof. Dr. Eduard Grünewald
Personalia
Geboren:
Gestorben:
Beruf:
Verfolgung:
Geheimer Verbindungsbeitritt am 09.02.1945,
Internierungslager Reichenau 27.04.1945 - 02.05.1945,
Widerstandskämpfer,
Mitgliedschaften
Lebenslauf
Eduard Grünewald tritt kurz vor Kriegsende, am 9. Februar 1945, der im Untergrund gegründeten Studentenverbindung Alpinia Innsbruck bei. Gemeinsam mit anderen Bundes- und Cartellbrüdern – auch Mitglieder der Studentenverbindung Austria Innsbruck sind im Untergrund aktiv – beteiligt er sich an Widerstandsaktionen gegen die NS-Machthaber wie z. B. Verbreiten von streng verbotenen Materialien [Flugblätter der „Weisen Rose“ etc.], Schmieraktionen mit nazifeindlichen Parolen oder Weitergabe von militärisch wichtigen Informationen an die Alliierten mittels geheimer Sender. Eduard Grünewald bildet nach Kontakten zur Gruppe 05 [für OE = Österreich] mit seinem ehemaligen Englischlehrer am Humanistischen Gymnasium in Innsbruck Franz Mair die Widerstandsgruppe Grünewald-Mair.
Mitte April 1945 kann die Gestapo einen Teil der Tiroler Widerstandsgruppen ausheben, und so wird auch Eduard Grünewald am 27. April 1945 verhaftet und nach schweren Verhören in der Gestapozentrale Innsbruck ins Internierungslager Reichenau eingeliefert. Am 2. Mai 1945 gelingt es vor allem den Widerstandsgruppen in den Polizeiverbänden, die inhaftierten Widerstandskämpfer aus dem Lager Reichenau zu befreien. Am 3. Mai hisst Eduard Grünewald gemeinsam mit seinem Bundesbruder Alfred Hirsch auf dem Hochhaus der Stadtwerke in der Salurner Straße im Zentrum Innsbrucks unter heftigen Beschuss durch die SS eine rot-weiß-rote Fahne, um dann mit anderen Widerstandskämpfern das noch von den Nazis besetzte Tiroler Landhaus zu stürmen. Ein von Eduard Grünewald verfasster offizieller Aufruf verkündet durch Plakate und über den Rundfunk die Befreiung und das Wiedererstehen Österreichs.
Er arbeitete nach dem Krieg als Psychologe.
Quellen
Fritz, Herbert/Krause, Peter (2013): Farbe tragen, Farbe bekennen 1938–45. Katholisch Korporierte in Widerstand und Verfolgung. (ÖVfStg, 2013) S. 317.