Othmar Gächter
Personalia
Geboren:
Gestorben:
Beruf:
Verfolgung:
Haft 25.02.1939 - 01.06.1939,
KZ Dachau 01.06.1939 - 17.07.1940
KZ-Nummer:
Mitgliedschaften
Lebenslauf
Der aus Altach stammende Othmar Gächter – seit 1.10.1933 Pfarrer in Buch bei Bregenz – wird von der Gestapo am 25.2.1939 verhaftet und in das Polizeigefängnis nach Bregenz gebracht. Ein Entlassgesuch seiner Schwester Lina über den RA Dr. Jakob Gorbach wird von der Kreisleitung der NSDAP in Bregenz mit Schreiben vom 10.5.1939 wie folgt abschlägig beschieden: „Pfarrer Gächter gehört zu den Unbelehrbaren, die, wo sie auch zum Einsatz gelangen mögen, immer wieder ihre feindselige Haltung zum Nat. Sozialismus bekunden.“
Der beste Beweis für die Richtigkeit dieser Maßnahme sei, so die NSDAP, dass seit Othmar Gächters Verhaftung „Ruhe, Frieden und Gemeinschaftssinn in der Ortsgruppe eingezogen ist“ und dass „kein Mensch in Buch auf die Rückkunft des Pfarrers wartet. Die Partei sei ferner der Meinung, dass Pfarrer Gächter in Schutzhaft bleiben müsse, da „bei der Einsetzung des Pfarrers in einer anderen Gemeinde sich dasselbe wiederholen würde, was in Buch vorgegangen ist.“
Von Bregenz kommt er nach fehlgeschlagenen Bittgesuchen am 23.5.1939 nach Innsbruck, wo er, obwohl noch immer keines Vergehens überführt, eine Erklärung unterschreiben muss, in der er sich verpflichtet, künftig volle Loyalität gegenüber dem NS-Regime zu üben. Diese Erklärung wird ihm aber in der Folge als Bekenntnis ausgelegt, vorher nicht loyal gehandelt zu haben. Er wird daher am 1.6.1939 zur Umerziehung in das KZ Dachau gebracht, wo er bis zum 17.7.1940 verbleibt.
Während dieser Haftzeit wollen drei Frauen seiner Gemeinde ihn finanziell unterstützen, sobald die Erlaubnis, jedem Gefangenen in Dachau 15 Reichsmark pro Monat zukommen zu lassen, erteilt worden ist. Für dieses Vorhaben müssen diese drei Frauen für mehrere Wochen in die Haft nach Bregenz.
Orte
Verfolgung:
Quellen
Fritz, Herbert/Krause, Peter (2013): Farbe tragen, Farbe bekennen 1938–45. Katholisch Korporierte in Widerstand und Verfolgung. (ÖVfStg, 2013) S. 294/295.