Präsident Dr. Edwin Heinrich Franz Maximilian Egon Maria Freiherr Loebenstein von Aigenhorst

Photo von Edwin Frhr. Loebenstein von Aigenhorst
Edwin Frhr. Loebenstein von Aigenhorst
Bild: Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Personalia

Geboren:

10. Mai 1911, Wien

Gestorben:

27. August 1998, Wien

Beruf:

Präsident des Verwaltungsgerichtshof

Verfolgung:

Haft 25.07.1938 - 28.07.1938,
Entlassung 01.12.1941

Ehrungen:

Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Goldes Komturkreuz des Ehrenzeichens für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich

Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Steiermark mit dem Stern

Ehrenzeichen des Landes Tirol

Goldenes Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg

Großes Verdienstkreuz des deutschen Verdienstordens

Großoffizierskreuz des päpstlichen Ordens des heiligen Gregor des Großen

Mitgliedschaften

Lebenslauf

Edwin Heinrich Franz Maximilian Egon Maria Freiherr Loebenstein von Aigenhorst kommt in Wien als ehelicher Sohn des Sektionschefs im Ministerium für Kuluts und Unterricht (und späteren Mitglied des Verfassungsgerichtshofs) Egon Freiherr Loebenstein von Aigenhorst und seiner Gattin Karola, geborene Hye, zur Welt. Die Mutter von Karola Hye war vom Judentum zum katholischen Glauben konvertiert. Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst hat acht Geschwister. Nach der Volksschule besucht er das Bundesgymnasium 18 [heute: Bundesgymnasium Klostergasse im 18. Wiener Gemeindebezirk], wo er 1929 mit Auszeichnung maturiert. Im gleichen Jahr inskribiert er Jus an der Universität Wien und wird am 9. Februar 1934 zum Doktor der Rechte promoviert. Nach seiner Gerichtspraxis am Bezirksgericht Innere Stadt und dem Landesgericht für Zivilrechtssachen tritt er am 27. September 1934 in den Dienst der österreichischen Finanzprokuratur.

Der überzeugte Legitimist und gläubige Katholik ist seit Ende September 1933 Mitglied der Vaterländischen Front. Darüber hinaus ist er Mitglied folgender Vereine: dem Zentralämterverein, dem Reichsverband der öffentlichen Angestellten, dem Juristenverein, der Wiener Richtervereinigung, dem Zentralverband der Hausbesitzer Wiens, der Katholischen Akademikergemeinschaft, dem Verein katholischer Edelleute, dem Kirchenmusikverein Gersthof, dem Katholischen Männerverein und Aktion Gersthof, dem Verein 'Goldenes Kreuz' und der Katholischen Gesellschaft der Jugendfreunde Gersthof.

Nach einer Dienstzuteilung am 4. Mai 1936 in das Bundesministerium für Finanzen erfolgt am 1. März 1937 seine Überstellung in das Bundeskanzleramt.

Am 12. März 1938 erlebt Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst wie mit dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht, das freie und unabhängige Österreich untergeht. Mit der Besetzung Österreichs wird die deutsche Gesetzgebung übernommen und damit auch die ‘Nürnberger Rassengesetze’, nach denen er als 'Mischling II. Grades' bzw. ‘Vierteljude’ gilt. Als nach der Besetzung Österreichs am 25. Juli 1938 eine Feier der Nationalsozialisten unter Gauleiter Odilo Globotschnig für die Mörder von Bundeskanzler Engelbert Dollfuss abgehalten wird, befindet sich Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst gerade in seinem Büro und sieht mit drei Kolleginnen und einem Kollegen aus dem Fenster zu. Beim Absingen des Deutschlandslieds und des Horst Wessel Liedes stellen sie sich demonstrativ desinteressiert hin ('verweigern die Achtungshaltung'), singen nicht mit und verweigern den Hitler-Gruß. Teilnehmer der Veranstaltung beobachten dieses und zeigen sie bei der Gestapo an. Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst wird noch am gleichen Tag verhaftet und drei Tage später, am 28. Juli 1938, aus der Haft entlassen.

[…] Die Genannten sahen beim offenen Fenster auf die Straße und haben beim Abspielen der beiden Lieder weder den deutschen Gruß noch eine Achtungsstellung eingenommen. Über das vorgenannte Verhalten der Obengenannten haben die auf der Straße stehenden Personen, die an der Feier teilnahmen, sich darüber aufgehalten und sogar demonstrativ Stellung eingenommen, so dass Pfuirufe laut wurden.

[…]

Das Verhalten Loebensteins am 25. Juli 1938 ist ein Zeichen dafür, dass er kein Verständnis für den Nationalsozialismus aufbringt und sich daher nie rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat einsetzen wird. […]

Gestapobericht vom 25. Juli 1938

1939 wird Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst in das Reichsprotektorat Prag dienstversetzt. Parallel dazu läuft eine Dienstüberprüfung, die dazu führt, dass er am 1. Dezember 1941 als 'politisch unzuverlässig' aus dem öffentlichen Dienst entlassen.

In Ihrer Anfrage vom 30.8.d.J. betreffend Dr. Loebenstein teile ich Ihnen mit, dass das Gaupersonalamt der Ansicht ist, dass allein die ausgesprochene klerikal-monarchistische Gesinnung, die von sämtlichen Beurteilern einheitlich festgestellt wird, genügen sollte, um die Verwendung des Dr. Loebenstein im Staatsdienst, insbesondere in einem so wichtigen Amt unmöglich machen. Hiezu kommt noch das seinerzeitige Verhalten bei der Feier am 25. Juli und die in meinen Augen präpotente Art der Rechtfertigung des Genannten.

Im ganzen gesehen bin ich der Auffassung, dass Dr. Loebenstein trotz seiner angeblich guten fachlichen Beschreibung untragbar ist. Eine Fachkraft kann immer ersetzt werden. Schäden, die durch einen politisch unzuverlässigen Beamten dem Staat zugeführt werden, jedoch nie.

Heil Hitler!

Beurteilung des Gaupersonalamtes vom 2. September 1939

In Wien erlebt Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst, der bis dahin zurückgezogen aus der Öffentlichkeit lebt, die Befreiung Österreichs und die Wiedererrichtung der Republik im April bzw. Mai 1945. Er wird sofort rehabilitiert und der österreichische Gesandtschaft in Prag zugeteilt, bevor er in die Verfassungsabteilung der Staatskanzlei in Wien versetzt wird. Deren Nachfolgeorganisation, den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, leitet er als Sektionschef von 1946 bis 1973. In dieser Zeit ist er maßgeblich an der Rechtsüberleitung im Jahr 1945 und an den Vorbereitungen des Abschlusses des österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 beteiligt. Weiters ist er Vorsitzender des Kollegiums zur Neukodifikation der Grund- und Freiheitsrechte.

Am 29. März 1965 heiratet er Christine von Lennkh zu Burgheim und Gansheim, Tochter des ehemaligen Vizepräsidenten des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes Rudolf Albin von Lennkh zu Burgheim und Gansheim.

Am 11. April 1973 wird Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst zum Präsidenten des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ernannt. Mit Ende seiner Amtszeit 1979 tritt er in den Ruhestand.

Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst verstirbt mit 86 Jahren in Wien und findet seine letzte Ruhestätte in der Familiengruft in Wien-Hietzing.

Orte

Wohnort:

Quellen

Österreichisches Staatsarchiv (ÖStA)

Archiv der Universität Wien

Archiv des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)

Matricula Online

Edwin Freiherr Loebenstein von Aigenhorst

Präsident des Verwaltungsgerichtshof
* 10. Mai 1911
Wien
† 27. August 1998
Wien
Entlassung, Haft